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   OVG Niedersachsen, 05.12.2001 - 1 K 2682/98   

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OVG Niedersachsen, 05.12.2001 - 1 K 2682/98 (https://dejure.org/2001,8770)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.12.2001 - 1 K 2682/98 (https://dejure.org/2001,8770)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. Dezember 2001 - 1 K 2682/98 (https://dejure.org/2001,8770)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Bebauungsplan; Verlängerung einer erneuten Veränderungssperre

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 47 Abs 2 S 1 VwGO; § 17 Abs 1 BauGB; § 14 BauGB; § 17 Abs 2 BauGB; § 17 Abs 3 BauGB
    Außerkrafttreten; Bebauungsplan; Feststellungsinteresse; Normenkontrollantrag; Normenkontrolle; Normenkontrollverfahren; Satzung; Sperrzeit; Verlängerung; Veränderungssperre

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2002, 594
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74

    Zulässigkeit, Erneuerung und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.12.2001 - 1 K 2682/98
    Für die Verlängerung der erneuten Veränderungssperre müssen dann aber die Voraussetzungen erfüllt sein, die für die zweite Verlängerung der ersten Veränderungssperre gegeben sein müssen, also der Nachweis der besonderen Umstände (BVerwG, Urt. v. 10.9.1976 - IV C 39.74 -, BRS 30, Nr. 76, VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.1.1994 - 8 S 1853/93 -, BRS 56 Nr. 89).

    Das Erfordernis, dass besondere Umstände vorliegen müssen, setzt mit dem Ablauf des dritten Sperrjahres ein und steigert sich im Maß des Zeitablaufs (BVerwG, Urt. v. 10.9.1976 - IV C 39.74 -, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 05.12.2001 - 1 K 473/99

    Abwägung; Abwägungsergebnis; Abwägungsvorgang; Bebauungsplan; Einzelhandel;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.12.2001 - 1 K 2682/98
    Nach dem im Verfahren 1 K 473/99 dargestellten Verfahrensablauf und den geschilderten Sachverständigenaussagen zeichnete sich bereits zu diesem Zeitpunkt eine unzulässige Verhinderungsplanung der Antragsgegnerin ab, die allein dem Ziel dienen sollte, das Vorhaben eines Elektro-Fachmarktes am Standort S.weg abzublocken.

    Zur Begründung im Einzelnen wird auf die Ausführungen in dem Urteil 1 K 473/99 verwiesen, das am heutigen Tage mit denselben Beteiligten ergangen ist.

  • BGH, 12.07.2001 - III ZR 282/00

    Verzögerung der Entscheidung über eine Bauvoranfrage

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.12.2001 - 1 K 2682/98
    Jedenfalls kommt hier ein Anspruch aus enteignungsgleichem Eingriff in Betracht, weil sich die rechtswidrige Versagung eines Bauvorbescheides oder einer Baugenehmigung (faktische Bausperre) als entschädigungsrelevanter Eingriff in das Eigentumsrecht darstellen kann (BGH, Urt. v. 12.7.2001 - III ZR 282/00 -, ZfBR 2001, 555).
  • BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 14.96

    Bauvorbescheid.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.12.2001 - 1 K 2682/98
    Das berechtigte Interesse an der Feststellung kann darin bestehen, die Geltendmachung von konkret in Aussicht genommenen Schadensersatz- oder Entschädigungsansprüchen vorzubereiten (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.3.1998 - 4 C 14.96 -, DVBl 1998, 896).
  • BVerwG, 02.09.1983 - 4 N 1.83

    Feststellung der Ungültigkeit einer während eines Normenkontrollverfahrens außer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.12.2001 - 1 K 2682/98
    Tritt eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB während der Anhängigkeit eines nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO zulässigen Antrags auf Feststellung ihrer Ungültigkeit außer Kraft, kann der Antragsteller die Feststellung begehren, dass die Veränderungssperre ungültig war (BVerwG, Beschl. v. 2.9.1983 - 4 N 1.83 -, BVerwGE 68, 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2001 - 7 A 2983/98

    Sicherung der Erschließung für einen Lebensmittelmarkt; Zulässigkeit einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.12.2001 - 1 K 2682/98
    Umfangreiche Untersuchungen können zwar ein Grund dafür sein, dass ein Bebauungsplanverfahren nicht in dem vom Gesetzgeber als ausreichend angesehenen Zeitraum von drei Jahren abgeschlossen werden kann (OVG Münster, Urt. v. 2.3.2001 - 7 A 2983/98 -, BauR 2001, 1388).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.01.1994 - 8 S 1853/93

    Voraussetzungen für die Erneuerung einer abgelaufenen Veränderungssperre

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.12.2001 - 1 K 2682/98
    Für die Verlängerung der erneuten Veränderungssperre müssen dann aber die Voraussetzungen erfüllt sein, die für die zweite Verlängerung der ersten Veränderungssperre gegeben sein müssen, also der Nachweis der besonderen Umstände (BVerwG, Urt. v. 10.9.1976 - IV C 39.74 -, BRS 30, Nr. 76, VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.1.1994 - 8 S 1853/93 -, BRS 56 Nr. 89).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.09.2015 - 3 S 276/15

    Veränderungssperre unter Beschränkung auf bestimmte Vorhaben - entsprechende

    Erforderlich ist außerdem, dass die Gemeinde die zu der Verzögerung führende Ungewöhnlichkeit nicht zu vertreten hat (BVerwG, Urt. v. 10.9.1976, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.1.1994 - 8 S 1853/93 - NVwZ-RR 1995, 135; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 20.1.2008 - 3 K 32/03 - Juris; OVG Niedersachsen, Urt. v. 5.12.2001 - 1 K 2682/98 - BauR 2002, 594).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.2020 - 2 K 68/18

    Normenkontrolle gegen die Verlängerung einer Veränderungssperre; Feststellung

    Im Normenkontrollverfahren ist ein Fortsetzungsfeststellungsantrag zulässig, wenn der Normenkontrollantrag zulässig war, die angefochtene Rechtsvorschrift während des Verfahrens außer Kraft getreten ist und der Antragsteller ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Ungültigkeit der Norm hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. September 1983 - 4 N 1.83 - juris Rn. 9; NdsOVG, Urteil vom 5. Dezember 2001 - 1 K 2682/98 - juris Rn. 16; OVG MV, Urteil vom 30. Januar 2008 - 3 K 32/03 - juris Rn. 43).
  • VGH Bayern, 26.05.2009 - 1 N 08.2636

    Normenkontrollantrag gegen außer Kraft getretene Veränderungssperre -

    Ein solches Interesse ist unter anderem dann gegeben, wenn die Weiterführung des Verfahrens dazu dienen soll, einen - nicht offensichtlich aussichtslosen - Amtshaftungs- oder Entschädigungsprozess vor den Zivilgerichten vorzubereiten (vgl. BVerwG vom 2.9.1983 BVerwGE 68, 12 = NJW 1984, 881 = BayVBl 1984, 154; NdsOVG vom 5.12.2001 BauR 2002, 594).
  • OVG Niedersachsen, 27.04.2011 - 1 KN 206/08

    Dauer einer Veränderungssperre bis in das vierte Jahr nur unter den

    Ein solches Interesse ist gegeben, wenn die Weiterführung des Verfahrens dazu dienen soll, einen Amtshaftungs- oder Entschädigungsprozess vor den Zivilgerichten vorzubereiten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 02.09.1983 - 4 N 1/83 -, BVerwGE 68, 12; Urt. d. Sen. v. 05.12.2001 - 1 K 2682/98 -, BauR 2002, 594) und dieser Prozess nicht "offensichtlich aussichtslos" ist.

    Hier kommt ein Anspruch aus enteignungsgleichem Eingriff in Betracht, weil sich eine rechtswidrige Versagung eines Bauvorbescheides als entschädigungsrelevanter Eingriff in das Eigentumsrecht darstellen kann (vgl. Urt. d. Sen. v. 05.12.2001 - 1 K 2682/98 -, a.a.O., unter Berufung auf ein Urt. d. BGH v. 12.07.2001 - III ZR 282/00 -, ZfBR 2001, 555).

  • OVG Niedersachsen, 24.08.2016 - 1 KN 150/14

    Besondere Umstände; Veränderungssperre; Verlängerung

    Die Gemeinde muss dartun, dass sie sich im jeweiligen Zeitpunkt objektiv vernünftig verhalten hat (BVerwG, Urt. v. 10.9.1976 - IV C 39.74 -, BVerwGE 51, 121; vgl. auch OVG des Saarlands, Beschl. v. 25.7.2014 - 2 B 288/14 -, Juris, Rdn. 26; Bay. VGH, Urt. v. 5.12.2012 - 2 N 09.288 -, Juris, Rdn. 24; Entscheidungen d. Sen., zuletzt Beschl. v. 10.1.2014 - 1 MN 190/13 -, BauR 2014, 814 = NVwZ-RR 2014, 415; Urt. v. 16.8.2012 - 1 KN 21/09 -, BRS 79 Nr. 122; Urt. v. 15.3.2001 - 1 K 2440/00 -, BRS 64 Nr. 111; Urt. v. 14.1.2000 - 1 K 2037/99 - Beschl. v. 15.10.1999 - 1 M 3614/99 -, BRS 62 Nr. 122 u. Urt. v. 5.12.2001 - 1 K 2682/98 -, BauR 2002, 594 = BRS 64 Nr. 112).

    Das heißt, es muss erkennbar sein, dass die Gemeinde sich bemüht hat, innerhalb der Frist mit der Planung fertig zu werden und diese erkennbar vorangetrieben hat, insbesondere nicht aufgrund ihrer eigenen "Entscheidungsschwäche" die Fertigstellung der Planung vor sich hergeschoben hat (Urt. d. Sen. v. 5.12.2001, a.a.O., Juris-Rn. 26).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.01.2008 - 3 K 32/03

    Normenkontrollverfahren - Feststellung der Unwirksamkeit einer außer Kraft

    Ein derartiges Feststellungsinteresse kann in der Ankündigung eines Amtshaftungsprozesses begründet sein (vgl. BVerwG, B. v. 02.09.1983, a.a.O.; OVG Lüneburg, U. v. 05.12.2001 - 1 K 2682/98 -, BauR 2002, 594).

    Besondere Umstände, die die Verlängerung einer erneuten Veränderungssperre über die Sperrzeit von drei Jahren hinaus rechtfertigen können, sind dann nicht gegeben, wenn das Bebauungsplanverfahren lediglich wegen Entscheidungsschwäche des Satzungsgebers nicht rechtzeitig abgeschlossen werden kann (OVG Lüneburg, U. v. 05.12.2001 - 1 K 2682/98 -, BauR 2002, 594).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.2005 - 3 S 1998/04

    Veränderungssperre bei geplanten Branchenausschlüssen, besondere Umstände

    Das Erfordernis, dass besondere Umstände vorliegen müssen, setzt mit dem Ablauf des dritten Sperrjahres ein und steigert sich im Maß des Zeitablaufs (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.9.1976 - IV C 39.74 - = NJW 1977, 400; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.11.1994 - 8 S 2252/94 -, UPR 1995, 278; OVG Lüneburg, Urteil vom 5.12.2001 - 1 K 2682/98 - = BRS 64 Nr. 112).
  • OVG Niedersachsen, 12.05.2015 - 1 LB 131/14

    Veränderungssperre

    Die Gemeinde muss dartun, dass sie sich im jeweiligen Zeitpunkt objektiv vernünftig verhalten hat (BVerwG, Urt. v. 10.9.1976 - IV C 39.74 -, BVerwGE 51, 121; vgl. auch OVG des Saarlands, Beschl. v. 25.7.2014 - 2 B 288/14 -, Juris, Rdn. 26; Bay. VGH, Urt. v. 5.12.2012 - 2 N 09.288 -, Juris, Rdn. 24; Entscheidungen d. Sen., zuletzt Beschl. v. 10.1.2014 - 1 MN 190/13 -, BauR 2014, 814 = NVwZ-RR 2014, 415; Urt. v. 16.8.2012 - 1 KN 21/09 -, BRS 79 Nr. 122; Urt. v. 15.3.2001 - 1 K 2440/00 -, BRS 64 Nr. 111; Urt. v. 14.1.2000 - 1 K 2037/99 - Beschl. v. 15.10.1999 - 1 M 3614/99 -, BRS 62 Nr. 122 u. Urt. v. 5.12.2001 - 1 K 2682/98 -, BauR 2002, 594 = BRS 64 Nr. 112).

    Das heißt, es muss erkennbar sein, dass die Gemeinde sich bemüht hat, innerhalb der Frist mit der Planung fertig zu werden und diese erkennbar vorangetrieben hat, insbesondere nicht aufgrund ihrer eigenen "Entscheidungsschwäche" die Fertigstellung der Planung vor sich hergeschoben hat (Urt. d. Sen. v. 5.12.2001, a.a.O., Juris-Rn. 26).

  • OVG Niedersachsen, 14.08.2009 - 1 KN 219/07

    Aufstellungsbeschluss; Aushang, öffentlicher; Aushangfrist; Bekanntmachung,

    Nach dem hier eingetretenen Ablauf der Laufzeit der ursprünglichen Veränderungssperre ist eine Umstellung auf einen Fortsetzungsfeststellungsantrag zulässig (vgl. Senatsurt. v. 5.12.2001 - 1 K 2682/98 -, BauR 2002, 594; VGH Mannheim, Urt. v. 19.9.2007 - 8 S 1584/06 -, NuR 2008, 358).
  • VGH Bayern, 12.05.2009 - 1 N 04.3145

    Normenkontrollantrag gegen eine nach Rechtshängigkeit außer Kraft getretene

    Ein solches Interesse ist gegeben, wenn die Weiterführung des Verfahrens dazu dienen soll, einen Amtshaftungs- oder Entschädigungsprozess vor den Zivilgerichten vorzubereiten (vgl. BVerwG vom 2.9.1983 BVerwGE 68, 12 = NJW 1984, 881 = BayVBl 1984, 154; NdsOVG vom 5.12.2001 BauR 2002, 594) und dieser Prozess nicht "offensichtlich aussichtslos" ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2023 - 7 D 206/20

    Verlängerung der Veränderungssperre für den Wirkungsbereich des Bebauungsplans

  • VGH Bayern, 05.12.2012 - 2 N 09.288

    München: Durchstich Stäblistraße zur Autobahn A 95

  • VGH Bayern, 10.05.2005 - 1 N 03.845

    Normenkontrollantrag gegen eine Veränderungssperre; Außerkrafttreten der Norm

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